Wird die „EU Inc“ zum Booster für europäische Startups?

Vorschlag für neue Rechtsform in der Diskussion

Mit fünf Buchstaben sorgte Ursula von der Leyen für Aufsehen beim World Economic Forum: EU Inc – die Bezeichnung für eine neue pan-europäische Rechtsform, die die EU-Kommissionspräsidentin in Davos ankündigte. Welche Reaktionen es darauf gegeben hat, wie die Initiative zu bewerten ist und welche Probleme die geplante neue Rechtsform löst und auch nicht löst, dazu mehr in diesem Beitrag.

„Letztendlich geht es darum, eine neue, wahrhaft europäische Unternehmensstruktur zu schaffen. Sie umfasst ein einziges und einfaches Regelwerk, das nahtlos überall in unserer Union gilt. Damit Unternehmen viel einfacher in allen Mitgliedstaaten tätig sein können.“ Die Gründung einer EU Inc solle binnen 48 Stunden in jedem Mitgliedstaat und komplett online möglich sein. In der gesamten EU solle dieselbe Regelung für das Stammkapital gelten. „Letzten Endes brauchen wir ein System, in dem Unternehmen nahtlos in ganz Europa Geschäfte machen und Finanzmittel beschaffen können – genauso einfach wie auf einheitlichen Märkten wie etwa den USA oder China. Wenn wir das hinbekommen – und schnell genug vorankommen –, dann wird das nicht nur den Unternehmen in der EU zu Wachstum verhelfen. Sondern es wird Investitionen aus aller Welt anziehen“, so von der Leyen. Im ersten Quartal 2026 soll der Gesetzesentwurf verabschiedet und an das EU-Parlament weitergegeben werden, war von der Kommission zu hören. Wenn der politische Entscheidungsprozess reibungslos verläuft, könnte die EU Inc möglicherweise schon im Jahr 2027 eingeführt werden.

Offene Punkte für die Umsetzung

Wie sie eingeführt wird, ist indes eine von verschiedenen offenen Punkten, die von großer Bedeutung für den Erfolg dieser Rechtsform sind:

1.) Umsetzung als Verordnung oder Richtlinie? Im letztgenannten Fall hätte jeder EU-Mitgliedstaat individuellen Spielraum mit der Folge, dass es künftig verschiedene Varianten geben könnte. Um die bezweckte Standardisierung innerhalb der EU zu erreichen, wäre eine Verordnung erforderlich, die in allen EU-Mitgliedsstaaten direkt gilt. Welches Vorgehen sich politisch realisieren lässt, ist derzeit unklar und hängt auch von Partikularinteressen in einzelnen Mitgliedsstaaten ab. Und hierbei könnten z.B. Anwalts- und Notarkammern oder Industrie- und Handelskammern ihren Einfluss ausüben.

2.) Wie lässt sich Missbrauch verhindern? Auch wenn der gesellschaftsrechtliche Standard gesetzt wird, braucht es eine parallele Verzahnung u.a. mit Geldwäsche-Prävention, Regelungen zur Vermeidung missbräuchlicher Nutzung von Fördergeldern, Umgehung von Arbeitnehmermitbestimmung oder Ausnutzung von insolvenzrechtlichen oder steuerrechtlichen Unterschieden zwischen EU-Mitgliedsstaaten.

Erste Reaktionen aus dem Markt

In den ersten Reaktionen aus dem Markt wird die EU Inc grundsätzlich begrüßt. So hebt Venture Capital Experte Michael Boshammer im Gespräch mit dem Board Journal hervor, dass die EU Inc eines der größten strukturellen Defizite des europäischen Venture-Capital Marktes adressiert: „Die rechtliche Fragmentierung, die Skalierung verlangsamt und Kapital verteuert.“ Der Berater und frühere Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft und Telekom-Tochter T-Venture Holding GmbH sieht daher in der Initiative durchaus Potenzial. „Ein einheitlicher europäischer Gesellschaftsrahmen kann Investitionsprozesse standardisieren, Governance vereinfachen und Europa für internationales Wachstumskapital deutlich wettbewerbsfähiger machen.“ Allerdings werde der Erfolg von EU Inc nicht an der Idee gemessen, sondern an der Umsetzung. „Insbesondere bei Mitarbeiterbeteiligung, Investorenrechten und steuerlicher Planbarkeit über Ländergrenzen hinweg.“

Auch der niederländische Fintech-Unternehmer Marcel van Oost hält die EU Inc für einen guten Ansatz. „Wenn Gründer innerhalb weniger Tage gründen, grenzüberschreitend Mitarbeiter im Rahmen eines einheitlichen Aktienoptionsmodells einstellen und Kapital aufnehmen können, ohne bei jeder Expansion ihre Rechtsstruktur neu aufbauen zu müssen, werden sie schneller, selbstbewusster und ambitionierter agieren“, schreibt van Oost auf LinkedIn.

Dies funktioniere aber nur, wenn es „einfach, optional und gründerzentriert bleibt. Keine unnötigen Hürden. Keine halben Sachen. Kein neues Labyrinth.“ Wenn dies gelingt, werde Europa „zum besten Ort der Welt, um aus einer Idee ein erfolgreiches Unternehmen zu machen.“

Ungelöste Probleme für Gründer

Fraglich ist indes, ob und wie weit die EU Inc drängende Probleme der Gründung lösen wird. Die Dauer der Gründung einer deutschen GmbH beispielsweise hängt weniger von gesellschaftsrechtlichen Formalien ab: bis die neu gegründete Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist, dauert es je nach Registergericht etwa einen Monat und auch schon während dieser Zeit kann die GmbH in Gründung aktiv sein. Zudem sind die Kosten für die Gründung mit insgesamt etwa 1.000 EUR für Notargebühren und Gerichtsgebühren überschaubar. Die größten Herausforderungen liegen derzeit in

  • der – aufgrund von KYC-Prozessen bzw. Geldwäscheprüfungen – teils extrem langen Bearbeitung von Banken bei der Eröffnung eines Firmenkontos. Dies kann mitunter acht Wochen dauern. Bis dahin ist es nicht möglich, das Stammkapital einzuzahlen – mit der Folge, dass der Notar die Unterlagen noch nicht zum Handelsregister einreichen kann und sich deshalb der Gründungsprozess verzögert.
  • der langsamen Bearbeitung seitens der Finanzämter. Teils dauert es einen Monat und länger, bis eine Steuernummer vorliegt – dies ist ein Problem, weil Rechnungen an Kunden erst ab Vorliegen der Steuernummer gestellt werden können.
  • arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Hürden, wenn es um die Einstellung von remote tätigen Mitarbeitern und die Beschäftigung von Freelancern geht. Junge Unternehmen stehen oft vor dem Problem, dass sie eine Betriebsstätte im Ausland vermeiden wollen, wenn sie dort Angestellte haben. Zudem sind sie vor allem in der Startphase auf eine Variabilisierung ihrer Kosten angewiesen, präferieren daher freie Mitarbeiter, stehen dann aber vor dem Problem der Scheinselbstständigkeit.

Um die EU Inc für internationale Gründer und Investoren attraktiv zu machen, ist deshalb ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich, der neben dem Gründungsprozess selbst auch steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte berücksichtigt und Fast Track Prozesse bei Banken und Steuerbehörden umfasst und zugleich Missbrauchsrisiken eindämmt.

Michael Boshammer, Venture Capital Experte und Geschäftsführer bei CABOA.

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