Was das EU-Mercosur-Abkommen für Unternehmen bedeutet

Interview mit Prof. Dr. Dr. Peter Sester

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und den Mercosur-Staaten (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) ist nach jahrelangem Ringen im Januar 2026 unterzeichnet worden. Damit es in Kraft tritt und Unternehmen aus beiden Regionen leichter Geschäfte miteinander abwickeln können, muss das Abkommen noch ratifiziert werden. Dabei sind einige formale Hürden zu überwinden. Prof. Dr. Dr. Peter Sester ist deutsch-brasilianischer Experte für Wirtschaftsrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit sowie Board und Family Office Advisor. Im Gespräch mit dem Board Journal berichtet er, wie die nächsten Schritte aussehen und wie sich Unternehmen vorbereiten und absichern sollten.

Herr Prof. Sester, was ist kurz gefasst das EU-Mercosur-Abkommen und was konkret haben welche Unternehmen davon?

Sester: Das Abkommen schafft nicht nur eine klassische Freihandelszone durch Zollabbau, sondern gewährt Unternehmen neben dem freien Warenverkehr, auch die Dienstleistungsfreiheit, die Kapitalverkehrsfreiheit und sogar den gleichberechtigten Zugang zu Vergabeverfahren der öffentlichen Hand in den Mercosur Staaten. Letzteres ist speziell in Brasilien von herausragender Bedeutung. Weiter erhöht das Abkommen die Rechtssicherheit und reduziert bürokratische Hürden, es senkt also Transaktionskosten und reduziert Risiken für Unternehmen.

Wie ist das EU-Mercosur-Abkommen insgesamt aus strategischer Sicht von Unternehmen zu bewerten?

Sester: Aus strategischer Sicht hat das Abkommen zwei entscheidende Vorteile. Erstens gestaltet es für europäische Unternehmen im Wettbewerb mit Konkurrenten aus dem Mercosur ein level playing field, denn es führt das National Treatment Prinzip ein. Zweitens verschafft es europäischen Unternehmen im Mercosur einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten, die weder in der EU noch im Mercosur ansässig sind, denn das Abkommen ist das einzige seiner Art, das vom Mercosur je abgeschlossen wurde. Auch bilateral hat Brasilien nie ein vergleichbares Dokument in Kraft gesetzt. Der Wettbewerbsvorteil könnte allerdings zeitlich begrenzt sein, denn die Mercosur-Staaten, insbesondere Brasilien, streben derzeit ähnliche Abkommen an (z.B. mit Indien). Deshalb sollten deutsche Unternehmen den strategischen Vorteil jetzt nutzen.

Das Abkommen ist unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Woran hängt es derzeit noch?

Sester: Es hängt vor allem am Europäischen Parlament, das Ende Januar dem Inkrafttreten nicht direkt zustimmte, sondern ein Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs anforderte. In Argentinien und Brasilien gibt es keinerlei Widerstände gegen die Ratifizierung. Auch in Uruguay und Paraguay sind keine Probleme zu erwarten.

Wie sehen die nächsten Schritte aus und bis wann könnte das Abkommen in Kraft treten?

Sester: Sowohl in Argentinien als auch in Uruguay wurde die Ratifikation am 26. Februar 2026 abgeschlossen. Brasilien wird Anfang März folgen; eine der beiden Kammern des Kongresses hat dem Abkommen bereits am 25. Februar 2026 zugestimmt. Auch in Paraguay zeichnet sich eine schnelle Ratifikation ab. In der EU ist es leider so, dass Rechtsgutachten des EuGH erfahrungsgemäß bis zu ein oder zwei Jahren auf sich warten lassen. Erst danach will das Parlament in Straßburg über die Ratifizierung abstimmen. Der drohende Zeitverlust ist im derzeitigen wirtschaftlichen und geopolitischen Umfeld nicht vermittelbar, denn er würde die skizzierten Wettbewerbsvorteile zu Nichte machen und den goodwill beschädigen, den die EU im Mercosur noch genießt. Argentinien würde sich wohl auf die USA konzentrieren, während sich Brasilien noch stärker auf den BRICS Club fokussieren würde.

Was muss auf europäischer Seite passieren, sobald mindestens ein Mercosur-Staaten das Abkommen ratifiziert haben?

Sester: Die Kommissionspräsidentin, der EU-Handelskommissar und der deutsche Bundeskanzler haben versprochen, auf die vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens zu drängen, sobald der erste Mercosur-Staat die Ratifizierung abgeschlossen haben wird. Sie sollten Wort halten, denn die gesetzte Bedingung ist mit der Ratifizierung in Argentinien bereits erfüllt. Brasilien wird in Kürze ratifizieren; eine der beiden Kammern des Kongresses hat dem Abkommen bereits zugestimmt. Speziell die brasilianische Regierung wird unmittelbar nach Verkündung der Ratifizierung (voraussichtlich Anfang März) massiv Druck auf die EU machen, Wort zu halten. Die europäischen Unternehmen und Industrieverbände sollten dies auch tun. Die Chancen stehen gut, dass die EU die vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens erklären wird.

Aber eine vorläufige Anwendbarkeit kann ja auch rückgängig gemacht werden, wenn sich später herausstellt, dass das Abkommen nicht mit EU-Recht vereinbar ist, oder?

Sester: Die Prüfung durch den EuGH ist eine reine Rechtsprüfung. Ein negativer Ausgang ist unwahrscheinlich wie auch ein Blick auf ähnliche Fälle (Singapur-Abkommen) zeigt. Ein gewisses Restrisiko besteht jedoch. Ferner ist nicht auszuschließen, dass das Europäische Parlament der Ratifizierung am Ende aus politischen Gründen nicht zustimmt, und zwar ganz unabhängig vom Ergebnis des Rechtsgutachtens. Eine Aufhebung der vorläufigen Anwendbarkeit wäre politisch und wirtschaftlich kaum zu verantworten.

Welche Risiken, Schäden oder wirtschaftlichen Nachteile könnten für Unternehmen eintreten, wenn später die vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens doch noch rückgängig gemacht wird?

Sester: Eine Aufhebung der vorläufigen Anwendbarkeit kann zu Leistungsstörungen in Verträgen führen, die auf seiner Grundlage kalkuliert, finanziert und abgeschlossen wurden. Investitionen der Vertragsparteien in neue Geschäftsbeziehungen (e.g. Kapazitätsaufbau oder -reserven) können sich im Nachhinein als nutzlos erweisen. Gewinnmargen können einbrechen und kostspielige Verzögerungen eintreten. In extremen Fällen könnte es zu Marktstörungen und zum Wegfall der Geschäftsgrundlage kommen.

Wie können sich Unternehmen absichern, wenn sie im Vertrauen auf die vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens grenzüberschreitend Geschäfte zwischen EU und Mercosur-Staaten schließen und dann später die vorläufige Anwendbarkeit rückgängig gemacht wird?

Sester: Das Risiko, dass eine vorläufige Anwendbarkeit des Abkommens später aufgehoben wird, ist wohl in die Klasse der politischen Risiken einzuordnen. Allein die Tatsache, dass Sie diese Frage aufwerfen, zeigt, dass ein Eintritt dieses Risikos möglicherweise nicht als unvorhersehbar eingestuft werden kann. Deshalb müssen die Parteien im Vertrag unbedingt Regelungen treffen, wie das Risiko verteilt wird. Versicherbar sind politische Risiken nur schwer, es sei denn über Exportkreditagenturen oder staatliche Investitionsbanken.   

Was sollten Unternehmen vor dem Hintergrund der noch unklaren Lage in Verträgen mit Blick auf Streitigkeiten regeln?

Sester: Europäische Unternehmen sollten auf Schiedsklauseln bestehen, und zwar generell, nicht nur mit Blick auf das soeben erörterte Risiko. Sofern ein Schiedsplatz in Deutschland und eine deutsche Schiedsinstitution (z.B. DIS) nicht durchsetzbar sind, sollte man möglichst auf einem neutralen Schiedsplatz (z.B. London, Genf oder Zürich) bestehen und eine internationale Schiedsinstitution (z.B. SIAC, LCIA oder ICC) wählen. Ist die Verhandlungsmacht zu gering, um sich insoweit durchzusetzen, ist es immer noch besser sich auf einen Schiedsplatz in Brasilien (Rio de Janeiro oder Sao Paulo) und eine lokale Schiedsinstitution (z.B. CAM CCBC oder CAM FGV) einzulassen, als sich vor staatlichen Gerichten in Südamerika zu streiten. Anders als Schiedsklauseln sind Gerichtsstandsklauseln in den Mercosur-Staaten nicht immer sattelfest.   

Welche Rolle könnten europäische Förderbanken wie z.B. die Europäische Investitionsbank (EIB) in diesem Kontext spielen?

Sester: Wie bereits ausgeführt, fällt das Risiko, das eine vorläufige Anwendung des Abkommens mit sich bringt, in die Klasse des politischen Risikos. Deshalb sind Förderbanken wie z.B. die EIB oder in Brasilien die BNDES am ehesten dafür geeignet, das Risiko abzudecken.

Wie ist der jüngste Vorstoß Argentiniens zu bewerten, das Anfang Februar 2026 parallel mit den USA das Arti-Abkommen geschlossen hat, wonach manche Produkte zollbefreit sein werden?

Sester: Das Abkommen stellt eine Belastung für die Beziehungen innerhalb des Mercosur dar, speziell im Verhältnis zwischen Argentinien und Brasilien. Die aktuelle argentinische Regierung unterhält besonders enge Beziehungen zur gegenwärtigen US-Regierung. Die Auswirkungen auf das EU-Mercosur-Abkommen schätze ich als eher gering ein. Natürlich schadet es europäischen Unternehmen, sofern sie auf dem argentinischen Markt im Wettbewerb mit US-amerikanischen Konkurrenten stehen. In Bezug auf das Brasiliengeschäft ist es von geringer Bedeutung.

Welche Bedeutung hat das EU-Mercosur-Abkommen in geopolitischer Hinsicht?

Sester: Es bietet die Chance, etwas unabhängiger von den USA und China zu werden, und zwar vor allem in zweierlei Hinsicht: zusätzliche Absatzmärkte (über 300 Millionen Konsumenten) und Zugang zu Rohstoffen. Argentinien und vor allem Brasilien verfügen über große Reserven an seltenen Erden und Erdgas sowie Erdöl. Speziell Brasilien wird sich nicht nur an eine geopolitische Großmacht binden, sondern vielmehr alles daransetzen, sich als demokratische Mittelmacht in der Welt zu behaupten. Es ist kein Zufall, dass beide, die EU und Brasilien, im selben Monat (Februar 2026) auch ihre Beziehungen zu Indien vertraglich verstärkt haben. Solche Partner braucht die EU.

Herzlichen Dank für das interessante Gespräch.

Board Journal – 26. Februar 2026

Prof. Dr. Dr. Peter Sester ist deutsch-brasilianischer Experte für Wirtschaftsrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit sowie Board und Family Office Advisor mit Sitz in São Paulo.

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